Prof. Dr.- Ing. Bernd Tibken

Ausschreibung Stipendium

05.07.2016|10:49 Uhr

In der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik
am Lehrstuhl Automatisierungstechnik/Regelungstechnik

ist zum 01.08.2016 befristet auf 3 Jahre ein Drittmittelstipendium zum Thema „Nichtlineare Regelansätze für Wärmeerzeuger“ zu vergeben. Zweck der Förderung ist die Promotion. Die Rechtsgrundlage bildet die Rahmenordnung für die Vergabe von Stipendien zur Vorbereitung von Promotionen an der Bergischen Universität Wuppertal, Amtl. Mitteilungen Nr. 61 vom 20.04.2015.

Absolventen/innen der Elektrotechnik, Informationstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen oder Naturwissenschaften und Mathematik werden aufgefordert sich zu bewerben.


Einzureichende Unterlagen:

- Anschreiben

- Lebenslauf, ggfls. mit Arbeitszeugnissen und Fortbildungsnachweisen

- Kopie des Nachweises über den Hochschulabschluss (beglaubigt oder unter Vorlage des Originals)

- Nachweis über die Berufstätigkeit

- Eine Studienbescheinigung ist im Falle der Stipendienvergabe nachzureichen.

 

Die Vergabekommission bestehend aus Herrn M.Sc. Matthias Stursberg, Firma Vaillant und Herrn Univ.-Prof. Dr. Bernd Tibken, Bergische Universität Wuppertal wird über die Stipendienvergabe entscheiden. Gutachten sind nicht einzureichen.

 

Kennziffer: 1/2016

Bewerbungen sind mit oben stehenden Unterlagen, unter Angabe der Kennziffer, zu richten an die Bergische Universität Wuppertal, Fachbereich E, Herrn Univ.-Prof. Dr.-Ing. Bernd Tibken, Rainer-Gruenter Str. 21, 42097 Wuppertal.

Auf elektronischem Wege übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

Das Stipendium begründet kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV. Das Stipendium unterliegt daher nicht der Sozialversicherungspflicht.

 

Bewerbungsfrist: 17.07.2015

 

gez. Bernd Tibken

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